MfK im Überblick

Informationen

Die Motorfahrzeugkontrolle (kurz: MfK) des Strassenverkehrsamt steht alle zwei Jahre ins Haus und ist zuständig für die Zulassung von Fahrzeugen. Alle zwei Jahre müssen Sie Ihr Fahrzeug bei einer Prüfstelle vorführen. Wir bei Awigo Automobile können solch eine Kontrolle vorschriftsgemässe durchfürhen.

Wie oft steht die MfK an?

Die Überpüfung des Autos erfolgt auf Einladung des Strassenverkehrsamtes des Kantones. Dabei gelten bei den meisten Fahrzeuge folgende Prüfungsintervalle:

  • Erste Kontrolle: 5 Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung
  • Zweite Kontrolle: 3 Jahre nach der ersten Kontrolle
  • Künftig: alle 2 Jahre

Werden Änderungen an einem Farhzeug vorgenommen, gilt eine «ausserordentliche Prüfungspflicht» und muss dadurch meist neu vorgeführt werden.

Was umfasst die MfK?

  • die Identifikation des Fahrzeugs (Kontrollschilder, Dokumente)
  • die Bremsanlagen
  • die Lenkvorrichtung
  • die Sichtverhältnisse
  • die Beleuchtung und sonstige Elektronik
  • Fahrgestell, Achsen, Räder, Reifen und Aufhängung (Rost!)

Vor der Prüfung hat der Fahrzeughalter grundsätzlich die Pflicht sein Fahzreug entsprechend vorzubereiten.

Was passiert wenn das Fahrzeug Mängel aufweist?

Werden die Mindestanforderungen für die Verkehrssicherheit nicht erfüllt, fällt eine Nachkontrolle an. Die festgestellten Mängel werden in einem Bereicht festgehalten und diese müssen innerhalb von 30 Tagen behoben werden.

Anmeldung MfK

    Angaben zum Fahrzeughalter

    Angaben zum Fahrzeug